Alle Schulen im Kanton Zürich sind gemäss Volksschulgesetz vom 7.2.2005 angehalten, ein Organ der Elternmitwirkung zu etablieren.
Die Elternmitwirkung hat zum Zweck, die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternschaft zu fördern. Er dient somit «der Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler, die sich aus dem Erziehungsauftrag der Eltern und dem Bildungs-/Erziehungsauftrag der Schule ergibt.»
Nach der Aufteilung der Schule am Uetliberg in die zwei Schulen Borrweg und Friesenberg gibt seit dem Schuljahr 2023/24 auch zwei separate Elternmitwirkungen: Das Elternforum Borrweg und das Elternforum Friesenberg. Durch die örtliche Nähe der Schulen, insbesondere nach der Fertigstellung des neuen Schulhauses Borrweg, arbeiten die Vorstände der beiden Elternforen bei Bedarf eng zusammen.